Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Krankenkassen übernommen. Je nach Versicherung gibt es aber Unterschiede bei der Kostenbewilligung.

Im Folgenden finden Sie einige Informationen zu den verschiedenen Versicherungen. Wenn Sie Fragen dazu haben oder Unterstützung bei der Beantragung benötigen, können Sie mich sehr gern kontaktieren.

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis, d. h. eine Praxis ohne vertragliche Bindung an die kassenärztliche Vereinigung. Die Behandlungskosten können daher nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen über Ihre Versicherungskarte, sondern nur über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet werden.

Kostenerstattungsverfahren bedeutet, dass die Übernahme der Kosten vor Behandlungsbeginn bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse von Ihnen beantragt werden muss. Dieser Antrag umfasst:

  1. Ein Schreiben an die Krankenkasse, in dem Sie um Übernahme der Kosten bitten. Ein Musterschreiben erhalten Sie von mir.
  2. Als nächstes eine von Ihnen erstellte formlose Auflistung von mindestens 5, am besten 10 vergeblichen Versuchen, kurzfristig einen Therapieplatz bei einem kassenärztlichen Vertragstherapeuten in Wohnortnähe zu finden. Die Liste sollte Angaben über den Zeitpunkt der Kontaktaufnahme, die Namen des kontaktierten Therapeuten und die Beschreibung der Reaktion enthalten. Diese gesonderte Auflistung muss Ihrem Schreiben an die Krankenkasse beigefügt werden. 
  3. Des weiteren eine von Ihnen besorgte Bescheinigung eines Allgemeinarztes, Hausarztes oder Psychiaters über die dringende Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung. In der Bescheinigung müssen auch die Diagnose und der Diagnoseschlüssel vermerkt sein. Ein Formular erhalten Sie von mir. 
  4. Zudem eine von mir ausgestellte Therapeutenbescheinigung, in der ich Ihnen bestätige, dass ich die Voraussetzungen für die Teilnahme am Kostenerstattungsverfahren erfülle (Approbation, Fachkunde in Verhaltenstherapie, Eintrag ins Arztregister) und Ihnen sofort einen Therapieplatz anbieten kann.
  5. Sie müssen eine Psychotherapeutische Sprechstunde bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz wahrnehmen. Dieser bescheinigt Ihnen auf einem Formular, dass er keinen Therapieplatz für Sie hat und dass die Behandlung nicht in seiner Praxis durchgeführt werden kann. Eine Liste mit Namen und Adressen von Kollegen können Sie von mir erhalten. Auch dieses Formular „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde“ müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.  

Die Kosten betragen nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM 2018) aktuell für eine probatorische Sitzung 66,16 € und für eine therapeutische Sitzung 89,60 €. Diese Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen komplett übernommen. 

Private Krankenversicherung

Die Therapiekosten werden von fast allen privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Anzahl der bewilligten Sitzungen und die Höhe des übernommenen Honorars unterscheiden sich aber nach Kasse und Versicherungstarif. 

Damit Ihre Versicherung die Therapiekosten trägt, müssen Sie einen Antrag stellen. Entsprechende Informationen und Formulare erhalten Sie in einer Geschäftsstelle oder auf den Internetseiten Ihres Versicherers. Ich empfehle Ihnen, vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und sich nach den Modalitäten zu erkundigen.

Die Kosten für probatorische und therapeutische Sitzungen betragen 100,55 €. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP Ziffer 870, 2,3-facher Steigerungssatz).

Beihilfe

Die Therapiekosten werden von Beihilfestellen in der Regel in vollem Umfang übernommen. Damit die Beihilfe die Therapiekosten trägt, müssen Sie einen Antrag stellen.

Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle. Ich empfehle Ihnen, vor Behandlungsbeginn mit der für Sie zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen und sich nach den Modalitäten zu erkundigen. 

Die Kosten für probatorische und therapeutische Sitzungen betragen 100,55 €. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP Ziffer 870, 2,3-facher Steigerungssatz).

Berufsgenossenschaften

Die Therapiekosten werden von Berufsgenossenschaften in der Regel in vollem Umfang übernommen. Damit Ihre Berufsgenossenschaft die Therapiekosten trägt, müssen Sie einen Antrag stellen.

Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft. Ich empfehle Ihnen, vor Behandlungsbeginn mit der für Sie zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen und sich nach den Modalitäten zu erkundigen. 

Selbstzahler

Die Kosten für probatorische und therapeutische Sitzungen betragen 70,- €.

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